§5 Sorgfaltspflicht und Haftung
ForestGames haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Trainings laut vereinbarten Vertrages. Die Haftung von ForestGames gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ForestGames herbeigeführt wurde.
Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr!
ForestGames haftet nicht für entstandene körperliche Schäden.
Im Schadensfall, der grob fahrlässig durch ForestGames herbeigeführt wurde, ist ForestGames durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Bei Veranstaltungen mit Schulklassen sind die Schüler (Schulveranstaltung) über die Schule Unfall versichert. Bei außerschulischen Veranstaltungen ist eine eventuell abzuschließende Unfallversicherung von den Kunden selber einzufordern, bzw. abzuschließen.
ForestGames ist berechtigt, Teilnehmer, die in grober Weise gegen Sicherheitshinweise verstoßen von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Schulveranstaltungen liegt es in der Verantwortung der Lehrer, Anweisungen der Trainer im Bedarfsfall mit durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn das Nichtbefolgen zu Gefahrenmomenten führen könnte.
Gleichzeitig wird mit Abschluss des Vertrages bestätigt, dass keine körperlichen oder sonstigen Einschränkungen der Teilnehmenden bekannt sind, die eine Teilnahme an dem Training verbietet.
ForestGames behält sich das Recht vor, während des Trainings entstandenes Bild- und Filmmaterial zur Eigenwerbung zu nutzen.
Die Einhaltung der internationalen und eigenen Sicherheitsstandards ist bei ForestGames wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Trainings.
§8 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von ForestGames unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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